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Der IPPM News-Blog

DEUTSCH / Hier steht ein Text der kurz beschreibt worüber im IPPM-News-Blog berichtet wird und welche Vorteile es für den Leser hat den Blog regelmäßig zu lesen (immer über Gesetztesänderungene etc. informiert) Iminciam venis et volorepe sequis aditae preptat quame plaudig nisquae numquodit quidento incim rae.

EU-Harmonisierte Produktmeldung Meldedatei im PCN-Format und UFI-Generator stehen zur Verfügung. In Deutschland ist BfR Meldestelle

Für neue oder von Änderungen betroffene Verbraucherprodukte und gewerbliche Produkte mit physikalischen oder gesundheitsschädlichen Gefahrenmerkmalen ist die EU-Harmonisierte Produktmeldung auf Basis von Artikel 45 der CLP-Verordnung / Anhang VIII ab 1.1.2021 Pflicht.
Für Industrieprodukte gilt eine reduzierte Meldepflicht zum 1.1.2024 plus 24 h-Rufbereitschaft.
Nationale Produktmeldungen (z.B. in Deutschland nach § 28 (12) Chemikaliengesetz
Gemeldete Produkte) haben bis zum 31.12.2024 Bestandsschutz.
Die Produktmeldungen an im EWR-Raum benannte Meldestellen erfolgen im PCN-Format (Poison Center Notification) unter einem UFI-Code (Unique Formula Identifier). Der UFI ist ein 16-stelliger Alphanumerischer Code mit Zahlen und Buchstaben, generiert aus VAT+indiv. Rezepturnummer.
Der UFI ist Bestandteil des Etiketts und für Industrieprodukte des SDBs.

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Datum:
28.01.2020
Kategorie
  • EU harmonisierte Produktmeldung
  • UFI
  • PCN-Format
  • Meldestelle
  • appointed body
  • Anhang III
  • CLP
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